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Mag. Paul Schöffl |
Mag. Roland Luger LL.M. |
Der Notar
Der Notar ist ausgebildeter Jurist (Diplomstudium Rechtswissenschaften) mit einer aus zwei Teilen bestehenden erfolgreich abgelegten Notariatsprüfung und der vorgeschriebenen Gerichtspraxis („Gerichtsjahr“). Er wird vom Bundesminister für Justiz auf eine bestimmte Notariatsstelle ernannt und ist dort in eigener wirtschaftlicher Verantwortlichkeit nach Maßgabe der strengen Berufsvorschriften (insbesondere der Notariatsordnung) tätig. Die Ernennung zum Notar setzt unter anderem auch eine vieljährige praktische Tätigkeit als Notariatskandidat bzw. Notarsubstitut bei einem Ausbildungsnotar voraus.
Trotz der Ernennung durch den Bundesminister für Justiz, ist der Notar kein Beamter. Er ist freiberuflich und wirtschaftlich selbstverantwortlich tätig. Soweit der Notar bei Abwicklung von Sterbefällen als „Gerichtskommissär“ für das zuständige Bezirksgericht tätig wird, ist er in gerichtlicher Funktion tätig. Darüber hinaus ist der Notar unabsetzbar und unversetzbar.
Inhaltlich kennzeichnet die notarielle Tätigkeit vor allem das Gebot der Objektivität (der Notar vertritt die Interessen aller Beteiligter und darf zum Nachteil anderer nicht tätig werden) und der Verschwiegenheit (der Notar und sämtliche seiner Mitarbeiter dürfen über die "vor dem Notar stattgehabten Verhandlungen" ohne Zustimmung aller Beteiligter keine Auskunft geben).
Zur Gewährleistung der Qualität der notariellen Betreuungs- und Beratungstätigkeit besteht eine gesetzlich festgelegte Weiterbildungsverpflichtung, deren Einhaltung - ebenso wie die gesamte Amtsführung - von der zuständigen Notariatskammer überprüft wird.




